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Sammelklage wegen Bereitstellung von generalüberholten Ersatzgeräten durch Apple wird im August vor Gericht gestellt

Freitag, 5. März 2021, 9:53 Uhr PST von Joe Rossignol

Ursprünglich im Jahr 2016 eingereicht, wird eine Sammelklage, in der Apple beschuldigt wird, gegen den Magnusson-Moss Warranty Act, den Song-Beverly Consumer Warranty Act und andere US-Gesetze zu verstoßen, durch die Bereitstellung von generalüberholten Ersatzgeräten an Kunden, am 16. eine Mitteilung dieser Woche von der Anwaltskanzlei Hagens Berman Sobol Shapiro LLP.





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Äpfel Reparaturbedingungen geben an, dass das Unternehmen bei der Wartung des Produkts eines Kunden „neue oder überholte Teile oder Produkte verwenden darf, die in Leistung und Zuverlässigkeit neuwertig sind“. Die Kläger in der Klage, Maldonado v. Apple Inc., behaupten, dass generalüberholte oder „wiederaufbereitete“ Geräte nicht „in Leistung und Zuverlässigkeit neuen Geräten gleichwertig“ seien und fordern daher von Apple Schadensersatz in Geld.

Die Klasse umfasst US-Bürger, die am oder nach dem 20. Juli 2012 entweder direkt oder über das iPhone-Upgrade-Programm einen AppleCare+ oder AppleCare Protection Plan für ein iPhone oder iPad erworben und später ein „wiederaufbereitetes“ Ersatzgerät erhalten haben. Jeder, der dieser Beschreibung entspricht, wird automatisch in den Kurs aufgenommen, es sei denn, er bis zum 3. Mai abmelden ihr Recht zu behalten, Apple einzeln wegen der Ansprüche in der Klage zu verklagen.



Apple hat in diesem Fall jegliches Fehlverhalten bestritten, aber wenn das Gericht gegen Apple entscheidet, haben die Mitglieder der Sammelklägergruppe möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Geld. Die genaue Auszahlung, falls zutreffend, hängt davon ab, wie viele Klassenmitglieder einen Antrag stellen.

Der Fall wird vor dem US-Bezirksgericht für Nordkalifornien verhandelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website zur Klage wegen Ersatzgerät .

Schlagwörter: Klage , AppleCare-Anleitung